Aufnahmealter: ab 0 Jahren
Hilfen nach §§ 34,35a, 42 SGB VIII
5 Plätze in zwei Familienwohngruppen
Die Betreuung erfolgt in den von uns von den Betreibern
angemieteten Häusern, in einem familiären Kontext.
Aufnahmealter: ab 0 Jahren
Hilfen nach §§ 34,35a, 42 SGB VIII
5 Plätze in zwei Familienwohngruppen
Die Betreuung erfolgt in den von uns von den Betreibern
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