Aufnahmealter: ab 12- bis über das 19. Lebensjahr hinaus (w)
Hilfen nach §§ 34,35a, 42, 41 SGB VIII
Gruppenstärke: 10 Einzelzimmer für 9 Plätze
Das Mädchenwohnen richtet sich vorwiegend, jedoch aber nicht ausschließlich
an Jugendliche, die eine Verselbstständigungsperspektive erfahren sollen.
Jüngere Bewohnerinnen sind über die Gruppenverpflegung versorgt.
Im Laufe der Entwicklung ist eine Verselbstständigung in einem Zimmer
mit integrierter Küchenzeile möglich.