Aufnahmealter: ab 12- bis über das 19. Lebensjahr hinaus (w)

Hilfen nach §§ 34,35a, 42, 41 SGB VIII

Gruppenstärke: 10 Einzelzimmer für 9 Plätze

Das Mädchenwohnen richtet sich vorwiegend, jedoch aber nicht ausschließlich

an Jugendliche, die eine Verselbstständigungsperspektive erfahren sollen.

Jüngere Bewohnerinnen sind über die Gruppenverpflegung versorgt.

Im Laufe der Entwicklung ist eine Verselbstständigung in einem Zimmer

mit integrierter Küchenzeile möglich.